💰 E-Auto Förderung & Steuervorteile
Alle Förderprogramme und Steuervorteile für Elektroautos in Deutschland.
⚠️ Der bundesweite Umweltbonus ist seit 17. Dezember 2023 beendet. Es gibt weiterhin steuerliche Vorteile, KfW-Förderungen und regionale Programme.
KfW-Förderung Ladeinfrastruktur
Zuschuss für nicht-öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur: 900€ pro Ladepunkt, bis 45.000€ je Standort
Voraussetzungen: Unternehmen, Kommunen, Vereine — nicht-öffentlich zugängliche Ladepunkte
Offizielle Seite →BAYERN Förderung E-Mobilität
Bayern: Zuschuss für E-Auto-Käufe von Privatpersonen (programmabhängig, prüfen!)
Voraussetzungen: Hauptwohnsitz in Bayern, Neukauf eines BEV
Offizielle Seite →NRW Ladeinfrastruktur-Förderung
NRW: Zuschuss für private und gewerbliche Ladeinfrastruktur
Voraussetzungen: Standort in NRW, Wallbox Installation
Offizielle Seite →BERLIN Ladepunkt-Förderung
Berlin: Förderung von Ladepunkten in Wohngebäuden und Unternehmen
Voraussetzungen: Standort in Berlin
Offizielle Seite →Kfz-Steuerbefreiung BEV
Reine BEV sind bis 31.12.2030 von der Kfz-Steuer befreit (Erstzulassung bis 31.12.2025)
Voraussetzungen: Reine Batterieelektrofahrzeuge, Erstzulassung bis 31.12.2025
Offizielle Seite →THG-Quote BEV
Erlöse aus der THG-Quote für BEV-Fahrzeuge (jährlich, schwankt marktabhängig)
Voraussetzungen: Reine BEV — Zertifizierung über UBA erforderlich
Offizielle Seite →KfW-Förderung Elektromobilität
Finanzierung von Fuhrparkumstellung auf Elektrofahrzeuge für Unternehmen
Voraussetzungen: Unternehmen mit gewerblich genutzten Fahrzeugen
Offizielle Seite →Dienstwagen 0,25%-Regel
Bemessungsgrundlage Viertelung: BEV mit BLP bis 100.000€ (Anschaffung ab 01.07.2025)
Voraussetzungen: Reine BEV, Bruttolistenpreis bis 100.000€, Anschaffung ab 01.07.2025
Offizielle Seite →Dienstwagen PHEV 0,5%-Regel
Bemessungsgrundlage Halbierung: PHEV mit ≤50g CO₂ oder ≥80km e-Reichweite bis 31.12.2030
Voraussetzungen: PHEV, Anschaffung 01.01.2025–31.12.2030, ≤50g CO₂ oder ≥80km e-Reichweite
Offizielle Seite →Steuerfreies Laden am Arbeitsplatz
Vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für Laden an betrieblichen Ladevorrichtungen sind bis 31.12.2030 steuerfrei
Voraussetzungen: Arbeitgeber stellt betriebliche Ladevorrichtung zur Verfügung
Offizielle Seite →📋 Steuerliche Vorteile für Elektroautos (2026)
| Vorteil | Details | Bis |
|---|---|---|
| Dienstwagen 0,25% | BEV bis 100.000€ BLP — Viertelung der Bemessungsgrundlage | unbefristet |
| PHEV 0,5% | PHEV mit ≤50g CO₂ oder ≥80km Reichweite — Halbierung | 31.12.2030 |
| Kfz-Steuerbefreiung | Reine BEV — von Kfz-Steuer befreit | 31.12.2030 |
| Laden am Arbeitsplatz | Steuerfreie Vergütung für Laden an betrieblichen Ladevorrichtungen | 31.12.2030 |
| THG-Quote | Jährliche Erlöse aus der Treibhausgasminderungsquote (BEV) | fortlaufend |