💰 E-Auto Förderung & Steuervorteile

Alle Förderprogramme und Steuervorteile für Elektroautos in Deutschland.

⚠️ Der bundesweite Umweltbonus ist seit 17. Dezember 2023 beendet. Es gibt weiterhin steuerliche Vorteile, KfW-Förderungen und regionale Programme.

Bund Zuschuss
bis 45000€

KfW-Förderung Ladeinfrastruktur

Zuschuss für nicht-öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur: 900€ pro Ladepunkt, bis 45.000€ je Standort

Voraussetzungen: Unternehmen, Kommunen, Vereine — nicht-öffentlich zugängliche Ladepunkte

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Land BY Zuschuss
bis 4000€

BAYERN Förderung E-Mobilität

Bayern: Zuschuss für E-Auto-Käufe von Privatpersonen (programmabhängig, prüfen!)

Voraussetzungen: Hauptwohnsitz in Bayern, Neukauf eines BEV

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Land NW Zuschuss
bis 3000€

NRW Ladeinfrastruktur-Förderung

NRW: Zuschuss für private und gewerbliche Ladeinfrastruktur

Voraussetzungen: Standort in NRW, Wallbox Installation

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Kommunal BE Zuschuss
bis 3000€

BERLIN Ladepunkt-Förderung

Berlin: Förderung von Ladepunkten in Wohngebäuden und Unternehmen

Voraussetzungen: Standort in Berlin

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Bund Steuervorteil
bis 500€

Kfz-Steuerbefreiung BEV

Reine BEV sind bis 31.12.2030 von der Kfz-Steuer befreit (Erstzulassung bis 31.12.2025)

Voraussetzungen: Reine Batterieelektrofahrzeuge, Erstzulassung bis 31.12.2025

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Bund Sonstiges
bis 500€

THG-Quote BEV

Erlöse aus der THG-Quote für BEV-Fahrzeuge (jährlich, schwankt marktabhängig)

Voraussetzungen: Reine BEV — Zertifizierung über UBA erforderlich

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Bund Kredit

KfW-Förderung Elektromobilität

Finanzierung von Fuhrparkumstellung auf Elektrofahrzeuge für Unternehmen

Voraussetzungen: Unternehmen mit gewerblich genutzten Fahrzeugen

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Bund Steuervorteil

Dienstwagen 0,25%-Regel

Bemessungsgrundlage Viertelung: BEV mit BLP bis 100.000€ (Anschaffung ab 01.07.2025)

Voraussetzungen: Reine BEV, Bruttolistenpreis bis 100.000€, Anschaffung ab 01.07.2025

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Bund Steuervorteil

Dienstwagen PHEV 0,5%-Regel

Bemessungsgrundlage Halbierung: PHEV mit ≤50g CO₂ oder ≥80km e-Reichweite bis 31.12.2030

Voraussetzungen: PHEV, Anschaffung 01.01.2025–31.12.2030, ≤50g CO₂ oder ≥80km e-Reichweite

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Bund Steuervorteil

Steuerfreies Laden am Arbeitsplatz

Vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für Laden an betrieblichen Ladevorrichtungen sind bis 31.12.2030 steuerfrei

Voraussetzungen: Arbeitgeber stellt betriebliche Ladevorrichtung zur Verfügung

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📋 Steuerliche Vorteile für Elektroautos (2026)

VorteilDetailsBis
Dienstwagen 0,25% BEV bis 100.000€ BLP — Viertelung der Bemessungsgrundlage unbefristet
PHEV 0,5% PHEV mit ≤50g CO₂ oder ≥80km Reichweite — Halbierung 31.12.2030
Kfz-Steuerbefreiung Reine BEV — von Kfz-Steuer befreit 31.12.2030
Laden am Arbeitsplatz Steuerfreie Vergütung für Laden an betrieblichen Ladevorrichtungen 31.12.2030
THG-Quote Jährliche Erlöse aus der Treibhausgasminderungsquote (BEV) fortlaufend